1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten
für alle mit uns geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingung des
Käufers vorbehaltlos ausführen.
2. Lieferfrist
a) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu
beschaffenden Unterlagen, sowie vor Eingang der vereinbarten
Anzahlung.
b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware abgesandt worden ist.
c) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, sowie des Eintritts unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen,
Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei
Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend
der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch nicht dann von uns zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von
uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
d) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus
ergeben.
3. Lieferumfang
a) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
bestimmt.
b) Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik und ähnliches
zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die
Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für
Farbabweichungen.
4. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem
erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 30% des
Mietpreis bzw. Verkaufspreis oder den vereinbarten
Wiederbeschaffungspreis, für die Bearbeitung des Auftrags
entstandenen Kosten und für entgangen Gewinne fordern. Dem
Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Sonderanfertigungen können nicht Annulliert werden.
5. Verpackung und Versand Verpackungen werden, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,
Eigentum des Bestellers
und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden
gesondert in Rechnung gestellt. Verladung und Versand erfolgen
unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen,
hinsichtlich Versandart und –weg Wünsche und Interessen des Käufers
zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei
vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen ebenfalls zu Lasten des
Bestellers.
6. Abnahme und Gefahrübergang
a) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.
Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die
Übergabe in Neu Zauche. Der Besteller ist berechtigt, den
Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung
am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht den
Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn,
er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
b) Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger
als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob
fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von
weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der
Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme
ernsthaft oder entgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb
dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises oder Mietpreises nicht
imstande ist.
c) Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Bestellers
verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
7. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen
liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Ware die Löhne,
die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir
berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur
unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten
Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als 3 Wochen liegen.
8. Gewährleistung
a) Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den
Liefergegenständen: - Während eines Zeitraumes von 6 Monaten nach
Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch
auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen
unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen
oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungen unzumutbar, so
kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung
der Vergütung) verlangen. - Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
b) Wegen weitgehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den
Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die
Haftung ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum (gilt nur bei Verkauf) an den
Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung verpflichtet
und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
c) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag, sofern dies von uns nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen
gilt darüber hinaus folgendes:
d) Der Besteller ist berechtigt die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten
Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus
der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob
die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft
werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach
deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen,
dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren sind nicht zulässig.
f) Der Besteller darf Liefergegenstände weder verpfänden noch, noch
zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller und unverzüglich
davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich
sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum
hinzuweisen.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als
20% übersteigt.
10. Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder
durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen
unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
11. Zahlungsbedingungen
a) Der Kaufpreis bzw. Mietpreis ist bei Auftragserteilung mit 60 % der
Gesamtkosten, inkl. eventueller Entgelte für Nebenleistungen und
Dienstleistung zur Zahlung sofort fällig. Die restlichen 40 % sind nach
der Übergabe / Lieferung des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
b) Scheck- und Wechselhergaben werden als Zahlungsmittel nicht
angenommen.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
a) Erfüllungsort ist Cottbus.
b) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist,
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu
klagen.
c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der
Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
13. Sonstiges
a) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem
mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.
b) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingung DESIGNMANUFAKTUR – LAILA
Inhaber Laila Marie Bauer
Stand: Neu Zauche, 01.01.2011